bildungsMOMENTE: Stiftspfarre Klosterneuburg

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Ältere Menschen und die Durchsetzung ihrer Rechte

Zu unserem Treffen am Dienstag, dem 26. Mai 2025, hatten wir den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes iR, Dr. Michael Sachs, eingeladen. Er referierte über die Einführung der zweiinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit und legte dar, dass gegen jeden Bescheid einer Verwaltungsbehörde Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erhoben werden kann. Eine unabhängige und weisungsfreie Richterin oder Richter würden sodann in der Sache entscheiden.

Für Bescheide, die von Ländern und Gemeinden erlassen werden, sind die neuen Landesverwaltungsgerichte zuständig, für die Entscheidungen der unmittelbaren Bundesbehörden das Bundesverwaltungsgericht bzw. bei Steuer- und Abgabenbescheide das Bundesfinanzgericht.

Da das Verfahrensrecht vor den Verwaltungsgerichten dem Verfahrensrecht vor den Behörden ähnlich sei, sind die Hürden, um eine Beschwerde zu formulieren, gering. Man benötigt keinen Rechtsanwalt und viele Verfahren sind, je nach Gesetzeslage, auch gebührenbefreit. Der Rechtschutz ist somit deutlich näher zur Bürgerin und zum Bürger gerückt.

Für die Entscheidung haben die Verwaltungsgerichte maximal sechs Monate Zeit, es sollten damit die Verfahren insgesamt deutlich beschleunigt werden.

Die Vielfalt der Rechtsmaterien ist jedoch eine besondere Herausforderung; für uns Seniorinnen und Senioren sind vor allem die Bescheide im Gesundheitsbereich, wie etwa zum Behindertenausweis, von Bedeutung. Aber auch allgemeine Bereiche, wie Führerscheinrecht, Baubescheide und Denkmalschutz, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Anrainerrechte, Datenschutz und Informationsfreiheitsrechte können für ältere Menschen wichtige Entscheidungen bringen.

Nach diesem sehr interessanten und praxisbezogenen Vortrag konnten wir in der allgemeinen Diskussion und Fragerunde feststellen, dass auch die Anliegen der älteren Generation in der Praxis der Verwaltungsgerichte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Gehör finden.

 

Dr.in Hedwig Wögerbauer

 

 

 

 

cu/cu

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